Physiotherapie ohne Anfassen: Funktioniert Videotherapie?
Physiotherapie per Video ist seit dem 1. April 2022 kein Corona-Notbehelf mehr. Sie gehört für bestimmte Heilmittel zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen.
Jörn Röttger, Physiotherapeut und Experte für evidenzbasierte Praxis·Aktualisiert: 25. August 2026·14 Min. Lesezeit

Trotzdem ist sie noch längst nicht für jede Verordnung und jeden Befund geeignet.
Das klingt zunächst nach einer einfachen digitalen Erweiterung: Kamera an, Übung zeigen, Patient macht mit, fertig. So funktioniert Physiotherapie aber nicht. Eine gute Videotherapie braucht eine belastbare Befundung, klare Zielsetzungen und einen Patienten, der tatsächlich aktiv mitarbeitet. Die Behandlung wird nicht schlechter, nur weil niemand die Schulter anfasst. Sie wird aber schnell wirkungslos, wenn das Video lediglich zum gemeinsamen Abspielen von Standardübungen verkommt.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Kann Physiotherapie online stattfinden? Das kann sie. Die bessere Frage lautet: Ist Physiotherapie per Video für diesen Befund, dieses Therapieziel und diesen Patienten sinnvoll?
Videotherapie ist inzwischen Regelversorgung – aber nicht grenzenlos
Die telemedizinische Heilmittelbehandlung ist in § 16b der Heilmittel-Richtlinie verankert. Damit ist Videotherapie in der Physiotherapie grundsätzlich ein reguläres Versorgungsangebot innerhalb der GKV. Das ist der rechtliche Schritt, auf den viele Praxen und Patienten gewartet haben.
Regelversorgung bedeutet allerdings nicht, dass jede physiotherapeutische Leistung automatisch vor der Kamera stattfinden darf. Die Verordnung bleibt der Rahmen. Die Behandlungsform muss zum Heilmittel passen. Und die erste Behandlung eines neuen Verordnungsfalls muss grundsätzlich als Präsenztermin in den Praxisräumen erfolgen.
Das ist kein bürokratischer Spleen. Beim Erstkontakt brauchen wir einen unmittelbaren persönlichen Eindruck. Bewegungsverhalten, Belastbarkeit, Schmerzreaktion und mögliche Red Flags lassen sich nicht immer zuverlässig über einen Bildschirm beurteilen. Eine Kamera liefert Bilder. Sie ersetzt keine vollständige klinische Einschätzung.
Erst wenn der persönliche Erstkontakt erfolgt ist, kann Videotherapie innerhalb des zulässigen Kontingents eingesetzt werden. Für die allgemeine Krankengymnastik gilt: Maximal 50 Prozent der verordneten Einheiten dürfen per Video durchgeführt werden. Das betrifft sowohl Einzel- als auch Gruppenbehandlungen. Auch Krankengymnastik bei Mukoviszidose kann anteilig per Video erfolgen.
Bei anderen Heilmitteln ist der Spielraum kleiner:
| Heilmittel | Maximal per Video abrechenbar |
|---|---|
| Krankengymnastik, Einzelbehandlung | 50 Prozent der verordneten Einheiten |
| Krankengymnastik, Gruppenbehandlung | 50 Prozent der verordneten Einheiten |
| Krankengymnastik bei Mukoviszidose | 50 Prozent der verordneten Einheiten |
| Krankengymnastik für das zentrale Nervensystem, Bobath | 3 Behandlungseinheiten |
| Manuelle Therapie | 1 Behandlungseinheit |
Die Positionsnummern für die GKV-Regelversorgung lauten unter anderem X0521 für Krankengymnastik als Einzelbehandlung, X0621 für Krankengymnastik in der Gruppe, X0722 für Krankengymnastik bei Mukoviszidose, X0720 für KG-ZNS bei Erwachsenen und X1221 für Manuelle Therapie.
Das ist die Abrechnungsseite. Sie entscheidet aber noch nicht, ob eine Behandlung fachlich sinnvoll ist. Ein Kontingent ist keine Therapieempfehlung. Es ist nur die Obergrenze dessen, was unter den entsprechenden Bedingungen abrechenbar ist.
Videotherapie ist kein Ersatz für Physiotherapie. Sie ist ein zusätzliches Werkzeug – und Werkzeuge funktionieren nur, wenn man sie passend zum Problem einsetzt.
Warum die erste Behandlung in Präsenz bleiben muss
Bei einem neuen Verordnungsfall beginnt die Therapie nicht mit der ersten Übung, sondern mit der Befundaufnahme. Das wird im Praxisalltag gern unterschätzt. Der Patient kommt mit einer Diagnose, einem Rezept und häufig einer sehr persönlichen Interpretation seiner Beschwerden. Die Diagnose auf der Verordnung beschreibt aber nicht automatisch die aktuelle Belastbarkeit.
Ein Schulterpatient kann beispielsweise eine ausreichende Beweglichkeit für aktive Übungen haben, aber bei bestimmten Bewegungswinkeln deutlich ausweichen. Ein Patient mit Rückenschmerzen kann seine Beschwerden gut beschreiben, während die eigentliche Einschränkung in der Belastungstoleranz oder im Bewegungsverhalten liegt. Bei neurologischen Befunden zählen zusätzlich Tonus, Koordination, Gleichgewicht und die Sicherheit im Alltag. Das lässt sich teilweise über Video beobachten. Teilweise eben nicht.
In der Präsenz können wir:
- Bewegungen aus verschiedenen Perspektiven beurteilen,
- Berührungs- und Bewegungstests durchführen,
- Gewebe- und Gelenkreaktionen einschätzen,
- die Belastbarkeit unter kontrollierten Bedingungen testen,
- Hilfsmittel und Trainingsumgebung direkt anpassen,
- uns ein Bild von Gangbild, Transfers und Sturzrisiko machen.
Das bedeutet nicht, dass jede Therapie zwingend eine lange manuelle Untersuchung braucht. Es bedeutet, dass die Entscheidung für ein digitales Format auf einer ausreichenden Befundgrundlage stehen muss. Wer den Erstkontakt überspringt, spart nicht automatisch Zeit. Er verschiebt die Unsicherheit nur an eine ungünstigere Stelle.
Auch die Patientenperspektive ist relevant. Ein Video kann die Eigenaktivität fördern. Es kann aber ebenso die Illusion erzeugen, die Therapie bestehe aus drei Übungen und einem freundlichen Nicken am Bildschirm. Das ist dann keine digitale Physiotherapie, sondern betreutes YouTube.
Welche physiotherapeutischen Inhalte per Video funktionieren
Videotherapie ist besonders dort sinnvoll, wo aktive Mitarbeit den größten Teil der Behandlung ausmacht. Das betrifft vor allem Übungsanleitungen, Belastungssteuerung, Bewegungsbeobachtung und Beratung. Der Therapeut kann Übungen demonstrieren, korrigieren und progressiv anpassen. Der Patient kann direkt Rückmeldung geben. Genau diese Interaktion ist entscheidend.
Geeignete Inhalte sind beispielsweise:
1. Aktive Bewegungsübungen
Beweglichkeit, Kraft und Koordination lassen sich unter Anleitung trainieren. Entscheidend ist, dass der Therapeut nicht nur eine Übung zeigt, sondern Ausführung, Dosierung und Reaktion beurteilt.
2. Belastungsaufbau nach Verletzungen oder Operationen
Wenn die medizinischen Voraussetzungen geklärt sind, kann Videotherapie helfen, den Übergang von Schonung zu kontrollierter Belastung zu begleiten. Die zentrale Frage lautet dabei nicht: Wie viele Wiederholungen schafft der Patient? Sondern: Wie reagiert das System auf die Belastung – währenddessen und danach?
3. Rückenschule und Selbstmanagement
Bei unspezifischen Rückenschmerzen ist es häufig sinnvoller, Bewegungssicherheit und Belastungsvertrauen aufzubauen, als den Patienten in eine passive Behandlungsschleife zu bringen. Video kann dabei eine gute Ergänzung sein.
4. Haltungs- und Bewegungsberatung
Ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz oder im häuslichen Umfeld lassen sich direkt im Alltag besprechen. Der Therapeut sieht, wie der Patient sitzt, steht oder sich bewegt, und kann konkrete Veränderungen anleiten.
5. Heimübungsprogramme
Ein gedrucktes Blatt mit vier Übungen ist noch kein Trainingskonzept. Im Video lassen sich Fehler korrigieren, Varianten erklären und die Schwierigkeit anpassen. Das erhöht die Chance, dass der Patient die Übungen nicht nur versteht, sondern auch korrekt ausführt.
6. Verlaufskontrollen
Wenn die Ziele klar definiert sind, kann eine digitale Einheit den Therapieverlauf sinnvoll ergänzen. Das gilt besonders dann, wenn der Patient zwischen den Präsenzterminen Unterstützung bei der Umsetzung benötigt.
Die Wirksamkeit hängt dabei weniger vom Medium als von der Qualität der Therapie ab. Ein schlecht geplantes Präsenzprogramm bleibt schlecht, auch wenn die Behandlungsbank teuer war. Ein strukturiertes aktives Programm kann per Video funktionieren, wenn Befund, Ziel und Kommunikation stimmen.
Was vor der Kamera nicht funktioniert
Die Grenzen sind ebenso klar. Passive physiotherapeutische Maßnahmen lassen sich nicht per Video erbringen. Eine Massage bleibt eine Massage. Manuelle Techniken benötigen den unmittelbaren Kontakt. Gelenkmobilisation, Weichteiltechniken oder eine klassische Hands-on-Behandlung werden nicht dadurch digital, dass der Therapeut sie vorführt.
Auch bei komplexen Befunden ist Videotherapie nicht automatisch die erste Wahl. Dazu gehören Situationen mit hoher Unsicherheit, deutlicher Verschlechterung oder relevanten Sicherheitsrisiken. Bei neurologischen Patienten kann eine digitale Einheit sinnvoll sein, wenn die Umgebung sicher ist und die therapeutische Situation bereits bekannt ist. Sie ist aber kein Freifahrtschein, um anspruchsvolle Transfers oder Gleichgewichtsübungen ohne ausreichende Kontrolle durchzuführen.
Red Flags bleiben Red Flags. Dazu zählen unter anderem:
- neu aufgetretene oder rasch zunehmende Lähmungserscheinungen,
- ausgeprägte Sensibilitätsstörungen,
- erhebliche Gangunsicherheit,
- Stürze oder wiederholte Beinahe-Stürze,
- starke, ungeklärte Schmerzen mit auffälligem Verlauf,
- Fieber oder deutliche Allgemeinsymptome,
- Beschwerden nach einem relevanten Trauma,
- eine Belastungssituation, die der Patient nicht sicher einschätzen kann.
In solchen Fällen braucht es zunächst eine passende medizinische Abklärung oder eine Präsenzbehandlung. Der Bildschirm ist kein diagnostischer Tarnumhang. Er macht Risiken nicht kleiner, sondern kann sie im Zweifel nur schlechter sichtbar machen.
Die Qualität der Kamera ist nicht nebensächlich
Videotherapie steht und fällt mit den Rahmenbedingungen. Der Therapeut muss den Patienten vollständig oder zumindest für die relevante Bewegung ausreichend sehen können. Ein Smartphone auf dem Boden, halb verdeckt durch eine Wasserflasche, ist kein professionelles Setup.
Für eine brauchbare Einheit braucht es:
- einen stabilen Kamerastandort,
- genügend Platz für die geplanten Bewegungen,
- ausreichende Beleuchtung,
- eine verständliche Tonübertragung,
- eine Verbindung mit mindestens 6 Mbit/s im Upload und Download,
- geeignete Kleidung, damit Bewegungen erkennbar bleiben,
- eine sichere Umgebung ohne Stolperfallen.
Gerade bei Übungen im Stand oder am Boden entscheidet die Umgebung über die Sicherheit. Teppichkanten, herumliegende Kabel und ein wackeliger Stuhl sind keine Kleinigkeiten. Sie sind Teil des Befunds und des Risikomanagements.
Die Videosprechstunde muss über einen zertifizierten Videodienstanbieter erfolgen, der die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Ein beliebiger Messenger-Videoanruf reicht für die GKV-Versorgung nicht aus. Und auch das Homeoffice ist keine zulässige Abkürzung: Die Videotherapie darf von Therapeutenseite aus den zugelassenen Praxisräumen erbracht werden, nicht einfach vom heimischen Schreibtisch.
Das wirkt auf den ersten Blick streng. In der Praxis ist es vernünftig. Gesundheitsdaten gehören nicht in zufällige digitale Umgebungen. Außerdem braucht eine Praxis klare Abläufe: Einwilligung, Identifikation, Dokumentation, technische Störungen und Abbruchkriterien müssen geregelt sein. Wer das erst während des ersten Termins improvisiert, hat kein digitales Konzept, sondern einen kleinen technischen Unfall mit Terminbestätigung.
Ist Physiotherapie per Video wissenschaftlich sinnvoll?
Die Forschung zur Telemedizin bei muskuloskelettalen Schmerzen ist inzwischen deutlich umfangreicher als noch vor einigen Jahren. Eine Meta-Analyse der Hochschule für Gesundheit Bochum wertete 97 Studien mit insgesamt 15.872 Teilnehmenden mit muskuloskelettalen Schmerzen aus. Das Ergebnis: Telemedizinische Ansätze können Schmerzen lindern und die körperliche Funktionsfähigkeit verbessern.
Diese Aussage ist relevant. Sie bedeutet aber nicht, dass jede Form von Videotherapie jeder Präsenztherapie gleichwertig ist. Die Studien untersuchen unterschiedliche Konzepte, Patientengruppen und Behandlungsprogramme. Häufig geht es um aktive Übungsansätze, Beratung und Selbstmanagement. Genau dort liegt die Stärke des Mediums.
Weniger überzeugend ist die Vorstellung, man könne sämtliche physiotherapeutischen Leistungen unabhängig vom Befund digital abbilden. Das geben die Daten nicht her. Für rein passive Maßnahmen ist Videotherapie ohnehin nicht geeignet. Bei komplexen neuro-orthopädischen Befunden fehlen zudem weiterhin belastbare Langzeitvergleichsdaten, die eine generelle Überlegenheit gegenüber der Präsenztherapie belegen würden.
Wir sollten deshalb zwei Dinge auseinanderhalten:
- Wirksamkeit eines aktiven Therapieprogramms: Kann ein Patient mit Anleitung, Beratung und Übungen seine Schmerzen und Funktion verbessern? Ja, dafür gibt es gute Hinweise.
- Gleichwertigkeit jedes digitalen Kontakts mit jeder Präsenzbehandlung: Nein, das lässt sich daraus nicht ableiten.
Die Therapieform muss zum Ziel passen. Wer eine bessere Kniebeugung, mehr Kraft oder mehr Sicherheit bei bestimmten Bewegungen erreichen will, kann digital gut begleitet werden. Wer eine manuelle Behandlung benötigt, bekommt sie nicht per Video. So einfach ist es fachlich – auch wenn die Softwarebranche gern mehr verspricht.
Videotherapie und Compliance: Der Patient wird zum Mitspieler
In der Präsenz kann der Therapeut vieles unmittelbar steuern. Die Umgebung ist vorbereitet. Die Bank steht richtig. Widerstände, Hilfsmittel und Lagerung lassen sich schnell anpassen. Per Video verlagert sich ein Teil der Verantwortung zum Patienten.
Das ist kein Nachteil für jeden. Für aktive und gut organisierte Patienten kann es sogar ein Vorteil sein. Sie lernen, Übungen im eigenen Umfeld umzusetzen. Die Therapie bleibt näher am Alltag. Wer im Wohnzimmer trainieren soll, braucht keine künstliche Therapiewelt, sondern klare Anweisungen für genau diesen Raum.
Bei niedriger Compliance wird das digitale Format dagegen schnell mühsam. Der Patient hat keine geeignete Fläche, findet das Theraband nicht oder führt die Übung nur halbherzig aus. Dann entsteht ein Kommunikationsproblem, kein Technologieproblem.
Gute Videotherapie braucht deshalb klare Vereinbarungen:
- Was ist das Ziel der Einheit?
- Welche Übung wird in welcher Dosierung durchgeführt?
- Welche Symptome sind akzeptabel, welche nicht?
- Wie soll der Patient die Belastungsreaktion beobachten?
- Was wird bis zum nächsten Termin selbstständig umgesetzt?
- Wann wird die Übung angepasst oder beendet?
Gerade bei chronischen Schmerzen ist diese Struktur entscheidend. Ein Patient braucht nicht noch mehr Warnungen vor jeder Bewegung. Er braucht eine nachvollziehbare Belastungsprogression. Die Aufgabe des Therapeuten besteht darin, Sicherheit und Eigenverantwortung miteinander zu verbinden. Das ist anspruchsvoller als eine passive Behandlung, aber meistens nachhaltiger.
Die digitale Behandlung macht den Patienten nicht zum Zuschauer. Sie macht sichtbar, ob er wirklich mitarbeitet.
Der sinnvolle Ablauf einer Videotherapie in der Physiotherapie
Der Ablauf sollte nicht kompliziert sein. Er muss aber professionell geplant werden. Für einen neuen Verordnungsfall beginnt er mit einem Präsenztermin. Danach kann geprüft werden, ob einzelne Einheiten digital sinnvoll und zulässig sind.
Ein praxistauglicher Ablauf sieht so aus:
1. Präsenzbefund und Zielklärung
Zu Beginn werden Diagnose, Beschwerden, funktionelle Einschränkungen und Belastbarkeit erfasst. Dazu gehört auch die Frage, ob der Patient technisch und organisatorisch für Videotherapie geeignet ist.
2. Entscheidung für das Format
Nicht jede Einheit muss gleich ablaufen. Eine Behandlung kann aus Präsenz- und Videoterminen bestehen. Entscheidend ist, welche Inhalte an welchem Ort den größten Nutzen bringen.
3. Technische Vorbereitung
Der Patient erhält Informationen zum Zugang, zum Datenschutz und zur benötigten Ausstattung. Vor dem Termin sollte klar sein, wo die Kamera steht und welche Bewegungen geplant sind.
4. Aktive Therapie und Beobachtung
Der Therapeut leitet Übungen an, beobachtet die Ausführung und passt Belastung, Tempo und Bewegungsumfang an. Ein guter Termin besteht nicht aus einer langen Liste von Übungen, sondern aus gezielten Entscheidungen.
5. Rückmeldung und Dokumentation
Schmerzen, Belastungsreaktion, Bewegungsausführung und weitere Vereinbarungen werden dokumentiert. Technische Störungen gehören ebenfalls in den Ablauf. Wenn die Verbindung ständig abbricht, ist das keine stabile therapeutische Grundlage.
6. Neue Bewertung
Nach einigen Einheiten muss geprüft werden, ob das Format weiterhin passt. Verschlechtert sich der Zustand oder bleibt der Fortschritt aus, kann ein Präsenztermin notwendig sein. Videotherapie ist kein Vertrag auf Lebenszeit.
Was Praxen für die Umsetzung brauchen
Für Physiotherapiepraxen ist Videotherapie nicht nur eine Frage der Kamera. Sie verändert Terminplanung, Dokumentation und interne Prozesse. Der zusätzliche Aufwand wird häufig unterschätzt, weil die Behandlung scheinbar ohne Raumwechsel stattfindet.
Tatsächlich braucht die Praxis:
- einen datenschutzkonformen Videodienst,
- geeignete Kamera-, Audio- und Bildschirmtechnik,
- eine stabile Internetverbindung,
- einen ruhigen Raum mit ausreichender Bewegungsfläche,
- klare Prozesse für Terminierung und Einwilligung,
- Schulungen für die Mitarbeitenden,
- eine Softwarelösung für Dokumentation und Abrechnung,
- Regeln für technische Ausfälle und Notfallsituationen.
Seit Januar 2025 erhalten zugelassene Physiotherapiepraxen über das GKV-Antragsportal eine jährliche Pauschale von 950 Euro für Beschaffung, Wartung und Reparatur geeigneter Hardware. Das ist hilfreich, aber keine vollständige Digitalisierungspauschale für alles, was in einer Praxis an IT-Kosten anfällt. Eine Kamera allein macht noch keine funktionierende Videotherapie.
Auch bei der Auswahl der Hardware sollte der Praxisalltag im Vordergrund stehen. Ein hochauflösendes Bild nutzt wenig, wenn die Kamera nur einen Ausschnitt des Körpers zeigt. Ein gutes Mikrofon ist wichtiger als ein glänzendes Display. Und ein stabiler Datenschutzprozess ist wichtiger als die neueste App.
Für die Praxisorganisation stellt sich außerdem die Frage, wann Videotherapie tatsächlich effizient ist. Wenn für jeden digitalen Termin fünf zusätzliche Kommunikationsschritte, technische Einwahlprobleme und manuelle Nacharbeiten entstehen, wird die vermeintliche Entlastung schnell zur neuen Bürokratie. Die Software muss den Ablauf vereinfachen. Sonst digitalisiert man nicht die Therapie, sondern nur den Aufwand.
Abrechnung: Das Kontingent entscheidet, nicht der gute Wille
Die GKV-Regelversorgung setzt klare Grenzen. Maximal 50 Prozent der verordneten Einheiten für allgemeine Krankengymnastik und Krankengymnastik bei Mukoviszidose dürfen per Video erbracht werden. Bei KG-ZNS nach Bobath sind maximal drei Behandlungseinheiten vorgesehen, bei Manueller Therapie maximal eine.
Das hat praktische Konsequenzen. Eine Praxis kann nicht eigenständig entscheiden, jede zweite oder jede beliebige Einheit digital abzurechnen, ohne die Verordnung und die zugrunde liegenden Regeln zu berücksichtigen. Ebenso kann ein Patient nicht verlangen, sämtliche Termine online durchzuführen, nur weil die Internetverbindung funktioniert.
Die Abrechnungspositionen müssen korrekt verwendet werden. Dazu zählen:
- X0521 für Krankengymnastik als Einzelbehandlung,
- X0621 für Krankengymnastik als Gruppenbehandlung,
- X0722 für Krankengymnastik bei Mukoviszidose,
- X0720 für KG-ZNS bei Erwachsenen,
- X1221 für Manuelle Therapie.
Für den Praxisalltag bedeutet das: Die digitale Einheit muss fachlich, organisatorisch und abrechnungstechnisch zusammenpassen. Ein sauberer Ablauf schützt nicht nur die Praxis. Er verhindert auch, dass Patienten später mit Rückfragen der Krankenkasse allein gelassen werden.
Wer als Praxis Videotherapie anbietet, sollte außerdem offen kommunizieren, was digital möglich ist und was nicht. Keine Massage per Video. Keine manuelle Mobilisation über den Bildschirm. Keine Erstbehandlung eines neuen Verordnungsfalls ausschließlich online. Keine hundertprozentige digitale Abwicklung jeder Verordnung. Klare Aussagen ersparen später Diskussionen.
Für wen Videotherapie besonders interessant sein kann
Videotherapie kann eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn der Patient bereits untersucht wurde und die Behandlung überwiegend aktiv ausgerichtet ist. Sie bietet Vorteile für Menschen, die lange Anfahrtswege haben, beruflich schwer planbar sind oder zwischen den Präsenzterminen Anleitung benötigen.
Auch für die Übertragung in den Alltag hat das Format einen praktischen Vorteil. Wir sehen nicht nur den Patienten auf der Therapiebank, sondern können Bewegungen dort besprechen, wo sie tatsächlich stattfinden: am Arbeitsplatz, im häuslichen Umfeld oder beim Training. Das kann die Umsetzung verbessern.
Besonders naheliegend ist Videotherapie bei:
- der Anleitung und Kontrolle von Heimübungen,
- der schrittweisen Belastungssteigerung,
- der Beratung zu Arbeitsplatz und Alltag,
- der Bewegungstherapie bei muskuloskelettalen Beschwerden,
- der Verlaufskontrolle nach einer Präsenzbefundung,
- der Begleitung von Patienten, die aktiv und zuverlässig trainieren.
Nicht jeder Patient braucht dieses Angebot. Manche Menschen benötigen direkten Kontakt, taktile Rückmeldung oder eine klar strukturierte Umgebung. Andere fühlen sich mit Technik unsicher. Auch das ist keine Charakterschwäche. Eine Therapie muss zugänglich sein, nicht modern aussehen.
Die nüchterne Bilanz
Videotherapie ist sinnvoll, wenn sie eine konkrete therapeutische Aufgabe besser oder zumindest gleich zuverlässig erfüllt als ein weiterer Präsenztermin. Sie ist sinnvoll für aktive Übungen, Beratung, Bewegungsbeobachtung und Selbstmanagement. Sie kann Schmerzen reduzieren und die körperliche Funktion verbessern. Dafür gibt es wissenschaftliche Hinweise.
Sie ist nicht sinnvoll als Ersatz für jede physiotherapeutische Leistung. Passive Maßnahmen bleiben Präsenzleistungen. Die Erstbehandlung eines neuen Verordnungsfalls muss grundsätzlich vor Ort stattfinden. Bei komplexen oder unsicheren Befunden braucht es eine sorgfältige klinische Einschätzung. Und die rechtlichen Kontingente der GKV sind keine Empfehlung, sondern eine Grenze.
Aus Sicht der Praxis ist Videotherapie deshalb weder Heilsversprechen noch Bedrohung. Sie ist ein Werkzeug. Ein gutes Werkzeug erweitert unsere Möglichkeiten. Ein schlechtes Konzept produziert nur zusätzliche Klicks und frustrierte Patienten.
Wenn wir die Entscheidung am Befund, an der Belastbarkeit und am Therapieziel ausrichten, kann Physiotherapie ohne Anfassen erstaunlich gut funktionieren. Wenn wir dagegen glauben, eine Kamera könne fachliche Beurteilung, klare Kommunikation und aktive Mitarbeit ersetzen, wird auch die modernste Plattform keine gute Therapie daraus machen.